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Pädagogischer Auftrag

Jedes Kind hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

Wie in der Kindertagesstätte steht das Kind auch im Schulkindergarten im Mittelpunkt von Bildung und Erziehung. Diese beiden Brückenpfeiler des Orientierungsplans bestimmen im Kindergartenalltag das pädagogische Handeln der Fachkräfte.

Zudem hat der Schulkindergarten gemäß dem Bildungsplan die Aufgabe,

  • eine gezielte Förderung des Kindes in allen Lebensbereichen und Sinnesfunktionen anzubieten
  • die Eltern angesichts der besonderen Herausforderungen in ihrer Erziehungsarbeit zu unterstützen

Aufgabe ist auch, das Kind gegebenenfalls auf den Wechsel in eine Kindertagesstätte oder den Übergang in die Schule vorzubereiten und zu begleiten. Für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf muss durch ein sonderpädagogisches Gutachten geprüft werden, welcher schulische Lernort dem Bedarf des Kindes am besten gerecht werden kann.

Eltern und pädagogische Fachkräfte übernehmen gemeinsam Verantwortung für die Entwicklung des Kindes und tragen Sorge für optimale Entwicklungsbedingungen.