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Was ist ein Schulkindergarten?

Jedes Kind hat ein Recht auf gleiche Bildungschancen und gleichberechtigte soziale Teilhabe. Einzelne Kinder benötigen jedoch eine besondere Unterstützung ihrer Entwicklungs- und Bildungsprozesse.

Kinder mit (drohender) Behinderung finden in Schulkindergärten ihrem Förderbedarf angepasste Bedingungen und Angebote. Oftmals kann ihr sonderpädagogischer Förderbedarf und ihr Recht auf Bildung und Erziehung in der Kindertagesstätte trotz begleitender Hilfen nicht eingelöst werden.

Der Schulkindergarten ist nach §20 Schulgesetz eine schulvorbereitende Einrichtung für Kinder von 3 Jahren (bzw. 2 Jahren) bis zum Eintritt in eine Schule. Er bietet sonderpädagogische Förderung in kleinen, überschaubaren Gruppen durch qualifiziertes Personal.

Informieren Sie sich auf unserer Homepage ausführlich über unseren Schulkindergarten!